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May 27, 2023

Wichtigste Höhepunkte der 51. GST-Ratssitzung

Der 51. GST-Rat tagte unter dem Vorsitz des Unionsministers für Finanzen und Unternehmensangelegenheiten Smt. Nirmala Sitharaman per Videokonferenz am 2. August 2023 in Neu-Delhi. An dem Treffen nahmen neben den Finanzministern der Staaten und UTs (mit Legislative) und hochrangigen Beamten des Ministeriums für Finanzen und Staaten auch der Staatsminister der Union für Finanzen, Shri Pankaj Chaudhary, teil / UTs.

Der GST-Rat hatte in der 50. Sitzung am 11. Juli 2023 über den zweiten Bericht der Ministergruppe (GoM) zu Casinos, Rennstrecken und Online-Glücksspielen beraten und empfohlen, die einklagbaren Ansprüche in den Bereichen Casinos, Pferderennen und Online zu berücksichtigen Glücksspiele können mit einem Steuersatz von 28 % auf den vollen Nennwert besteuert werden, unabhängig davon, ob es sich bei den Aktivitäten um Geschicklichkeits- oder Glücksspiele handelt. Der Rat hatte außerdem empfohlen, das Gesetz zu ändern, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.

Dementsprechend empfahl der GST-Rat auf seiner 51. Sitzung bestimmte Änderungen im CGST Act 2017 und IGST Act 2017, einschließlich einer Änderung in Anhang III des CGST Act 2017, um Klarheit über die Besteuerung von Lieferungen in Casinos, Pferderennen und Online-Glücksspielen zu schaffen . Der Rat empfahl außerdem, eine spezielle Bestimmung in das IGST-Gesetz von 2017 einzufügen, um die Verpflichtung zur Zahlung von GST für die Bereitstellung von Online-Geldspielen durch einen außerhalb Indiens ansässigen Anbieter an eine Person in Indien vorzusehen, und zwar für die einmalige Registrierung des genannten Anbieters in Indien durch ein vereinfachtes Registrierungssystem und auch die Sperrung des Zugangs der Öffentlichkeit zu allen Informationen, die in einer Computerressource generiert, übertragen, empfangen oder gehostet werden, die von einem solchen Anbieter für die Bereitstellung von Online-Geldspielen verwendet wird, im Falle einer Nichteinhaltung der Registrierungs- und Zahlungsbestimmungen Steuer.

Der Rat empfahl außerdem, dass die Bewertung des Angebots an Online-Glücksspielen und einklagbarer Ansprüche in Casinos auf der Grundlage des vom Spieler oder im Namen des Spielers an den Anbieter gezahlten, zu zahlenden oder bei diesem hinterlegten Betrags erfolgen kann (mit Ausnahme des in Spiele/Wetten eingesetzten Betrags). der Gewinne früherer Spiele/Wetten) und nicht auf den Gesamtwert jeder platzierten Wette. Der Rat empfahl, die CGST-Regeln 2017 zu ändern, um dementsprechend spezifische Bestimmungen für die Bewertung des Angebots an Online-Glücksspielen und das Angebot anklagbarer Ansprüche in Casinos einzufügen. Der Rat empfahl außerdem die Herausgabe bestimmter Notifizierungen/Änderungen in Notifizierungen im Zusammenhang mit diesem Thema.

Der Rat hat außerdem beschlossen, dass Anstrengungen unternommen werden sollen, um den Prozess der Vornahme von Änderungen des Gesetzes frühestens abzuschließen und die Änderungen ab dem 1. Oktober 2023 in Kraft zu setzen.

Notiz: Die Empfehlungen des GST-Rates wurden in dieser Pressemitteilung mit wichtigen Entscheidungspunkten in einfacher Sprache zur Information der Interessengruppen vorgestellt. Das Gleiche würde durch die entsprechenden Rundschreiben/Mitteilungen/Gesetzesänderungen bewirkt, die allein Gesetzeskraft haben.

Die Pressemitteilung kann unter https://www.pib.gov.in/PressReleasePage.aspx?PRID=1945208 abgerufen werden

Bimal verfügt über mehr als 21 Jahre Erfahrung in den Bereichen indirekte Steuern – GST, Dienstleistungssteuer, Verbrauchsteuer, Zoll, Mehrwertsteuer/CST, Außenhandelspolitik, DGFT-Angelegenheiten usw.

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